AGB


1) Allgemeines: Diese Allgemeien Geschäftsbedingungen - kurz AGB - sind rechtsverbindlicher Vetragsinhalt für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht nochmals darauf hingewiesen wurde. Im übrigen gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches auch mit solchen Kunden als vereinbart, die nicht Kaufleute sind. Die Ansprüche der Kunden gegen uns sind nicht ohne unsere Zustimmung übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Einkaufsbedingungen des Kunden sind uns gegenüber unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen - auch unserer Vertreter - werden allein durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
2) Angebote: Alle unsere Angebote sind freibleibend. Angebote, Kostenvoranscläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vetrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheber- und Eigentumsrecht. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich zu erheben.
3) Preise: Unsere Preise gelten ab Lager. Wir behalten es uns vor, die eventuell notwendige Transportverpackung gesondert in Rechnung zu stellen. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
Preis-, Kosten- und Wechselkursänderungen, Ändrungen von Frachten, Zöllen und Steuern, Abgaben, usw zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preisberechtigung. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, usw in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten, Katalogen und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für die Angaben unserer Vorlieferanten. Ein für den Kunden erkennbarer Irrtum ist für uns ebenso unverbindlich wie ein Schreib- oder Rechenfehler.
4) Lieferung: Jede Lieferung - auch die frachtfreie - erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Fracht an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit Verlassen des Lagers bzw des Werks. Die sorgfältige Auswahl von Versandweg und Transportmittel bleiben unter Ausschluß der Haftung uns überlassen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als Teillieferungen. Liefermöglichkeit sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben - auch bei bestätigten Aufträgen - vorbehalten. Liefertermine und Lieferfristen sind für uns unverbindlich und verstehen sich nur annähernd. Mit Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes gelten sie als eingehalten, auch wenn ohne unser Verschulden der Versand unmöglich ist. Unverschuldete Umstände und Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, die die Lieferung verzögern, schließen Ersatzbeschaffung, Schadenersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag aus. Eine angemessene Nachfrist über die Dauer der Behinderung hinaus gilt als vere
inbart. Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen entbinden den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen. (Abnahme und Bezahlung der Ware). Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich bei Empfang der Ware zu erstatten und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich bei Eintreffen der Sendung festzustellen und auf den Begleitpapieren zu bescheinigen. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
5) Mängelrügen und Mängelhaftung: Der Kunde ist gehalten, die gelieferte Ware vor der Montage auf die Richtigkeit der Bestellung, der Lieferung und der Brauchbarkeit zu dem vorgesehenen Zweck fachmännisch zu prüfen bzw prüfen zu lassen. Mängelrügen müssen unverzüglich spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und genau spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Drei Monate nach Lieferung können Ansprüche aus Mängelrügen nicht mehr geltend gemacht werden. Die mängelgerügte Ware ist uns zur Begutachtung kostenfrei zur Begutachtung zuzustellen. Bei begründeter Mängelrüge beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch des Kunden auf eine mangelfreie Ersatzlieferung oder Reparatur. Statt dessen können wir nach unserer Wahl den Vertrag wandeln oder den Kaufpreis mindern. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadene
rsatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden wie Folgeschäden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Schadenersatzforderungen Dritter freizustellen (insbesondere auch für solche gemäß §1322a ff), oder sich an einer diese Ansprüche deckenden Versicherung zu beteiligen. In letzterem Falle können Schadenersatzforderungen nur dann an uns gerichtet werden, wenn alle Prämien vollständig und rechtzeitig an uns überwiesen wurden. Die Gewährleistung für Fabrikationsmängel beschränkt sich in jedem Fall auf die Gewährleistung unserer Vorlieferanten. Verchromte oder beschichtete Teile können im Schwimmbadwasser durch die zugetzten Chemikalien oder in einem bestimmten, vor allem neutralisiertem Wasser schwarz werden, oder der Chrom (Beschichtung) kann abplatzen. Für diese Fälle leisten wir keinen Ersatz. Ansprüche aus zurückgwiesenen Mängelrügen verjähren innerhalb eines Monats.
6) Rücknahme: Eine Rücknahme von Waren ist ausgeschlossen. Nur nach Genehmigung kann ausnahmsweise von uns gelieferte Ware in einwandfreiem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenimmen werden. Wir schreiben dafür maximal 65 % des Warenwertes gut. Dieser Betrag kann nicht in bar abgelöst werden.
7) Zahlung: Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Mittels Telefax versandte Rechnungen werden vom Kunden rechtskräftig anerkannt. Soweit Skonto gewährt wird, ist die Bezahlung aller vorhergehenden Rechnungen Voraussetzung. Berechnungsgrundlage ist der Rechnungsbetrag. Die Höhe eines etwaigen Skontos wird auf Rechnung vermerkt. Scheck und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche anfallende Spesen gehen zu Lasten des Kunden und werden spätestens zu Jahresende verrechnet. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart, in jedem Falle sind aber unsere tatsächlichen Kosten zu ersetzen. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften uns gegenüber persönlich für die Erfüllung unserer Ansprüche. Die Haftung beginnt mit Erteilung der Bestellung.
8) Eigentumsvorbehalt: Unsere ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen, bzw seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt hat. Der Veräußerung stehen Be- oder Verarbeitung Montage und sonstige Verwertung gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten der künftigen Veräußerung und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde, soweit nicht bereits geschehen, mit Wirksamwerden dieser AGB, bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Diese Rechte dienen unserer Sicherung in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweils veräußerten Vorbehaltsware zuzüglich 50 %. Übersteigt der Wert der der für uns bestehenden Abtretungen und Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Wir sind berechtigt, und unser Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Kunden bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verzug des Kunden entfällt diese Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Die Be- und Verarbeitung, Montage
oder sonstige Verwertung erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluß des Eigentumserwerbs durch Verbindung unserer Ware mit anderer Ware durch den Kunden. Es bleibt unser Eigentumsrecht anteilsmäßig bestehen.Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muß uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Pfändungen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Die Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung der Waren ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist Wien; das gilt auch für alle Wechsel- und Scheckvorlagen.
Es gelten die Vorschriften des österreichischen Rechts.
10. Datenschutz: Es werden keine Cookies gesetzt, Daten werden nicht gespeichert oder weitergegben.